Pfarrkirchenrat

Aufgaben des Pfarrkirchenrates

Der Kirchenrat ist verantwortlich für die Eigentumsverwaltung und Finanzgebarung der Pfarrgemeinde.

Funktionsperiode: 5 Jahre (Aktuelle Funktionsperiode: 1.1.2023 – 31.12.2027)

Die Mitglieder